Arbeitsrecht München bei der Kanzlei Gerlach

Anwalt für Kündigung München

Um einer Kündigungsschutzklage vorzubeugen, möchten viele Arbeitgeber ihr Ziel durch einen Aufhebungsvertrags erreichen. Ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag: In beiden Fällen wird das Eine Kündigung vom Arbeitgeber zu bekommen, löst erfahrungsgemäß starke Emotionen aus. Zu Wut und Ärger kommen schnell existenzielle Ängste. Dabei sind Gefühle in einer solchen Situation nicht die besten Ratgeber. Nötig ist vielmehr, die Situation kühl zu analysieren. Denn das Gesetz bietet oft Chancen, gegen eine Kündigung vorzugehen. Wichtig ist dabei, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu holen. Ein Anwalt für Kündigung in München ist der beste Ansprechpartner.

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Rechtsbeistand: Wie Ihnen ein Anwalt bei Kündigung in München am besten helfen kann

Mit der Kündigung beendet Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. In der Regel kann er das, bis auf wenige Ausnahmefälle, nicht einfach so von heute auf morgen tun. Denn für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss es handfeste rechtliche Gründe geben. So sieht es das deutsche Arbeitsrecht vor. Es benennt unterschiedliche Kündigungsgründe. Je nachdem, welcher in Ihrem speziellen Fall greift, kann der von Ihnen beauftragte Anwalt gegen die Kündigung vorgehen.


Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München

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Ordentliche Kündigung

Mit einer ordentlichen Kündigung wird am häufigsten ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet. Laut Arbeitsrecht gibt es unterschiedliche Arten der ordentlichen Kündigung. Sie kann betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein. Außerdem gibt es die Änderungskündigung. Allen Arten ist eines gemeinsam: Zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss Ihr Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten.

So hilft Ihnen Ihr Anwalt bei einer ordentlichen Kündigung

Grundsätzlich gilt: Nachdem Ihnen Ihr Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung zugestellt hat, sollten Sie mit einem Anwalt gegen die Kündigung vorgehen. In Ihrem Auftrag erhebt er eine Kündigungsschutzklage. Dafür beträgt die Frist 3 Wochen. Sie beginnt nach Zugang der Kündigung zu laufen. Das regelt § 4 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes. Wenn Sie mit einem Anwalt gegen die Kündigung vorgehen, klärt dieser mit ihrer Rechtsschutzversicherung auch die Deckungszusage. In diesem Fall müssen Sie keine Kosten für den Anwalt tragen.


Verhaltensbedingte Kündigungen

Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn ein Arbeitnehmer schuldhaft seinen sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten nicht nachkommt. Diese Pflichtverletzung muss sich aus dem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers ergeben. Es darf sich also nicht unbedingt um einen Unfall als Auslöser handeln. Erforderlich ist in der Regel auch eine vorherige Abmahnung.

So hilft Ihnen Ihr Anwalt bei einer verhaltensbedingten Kündigung

Mit einer Kündigungsschutzklage geht auch in diesem Fall Ihr Anwalt gegen die Kündigung vor. Außerdem greift er die Abmahnung an, die Ihnen zuvor ausgesprochen wurde. Damit soll der Kündigung die Basis ihrer Wirksamkeit entzogen werden. Das Prozessrisiko wird so für den Arbeitgeber höher. Die Chancen sind hoch: Viele Abmahnungen entsprechen nicht den Vorgaben, die das Bundesarbeitsgericht ausgibt, um eine Abmahnung rechtssicher zu machen.

Betriebsbedingte Kündigung


Eine betriebsbedingte Kündigung ist in der Regel die Folge einer unternehmerischen Entscheidung. Wenn Ihr Arbeitsplatz auf Dauer wegfällt und ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht, wird man Ihnen auf diese Weise kündigen. Ihr Arbeitgeber muss die sogenannte Sozialauswahl beachten. Das bedeutet, er muss dem sozial stärksten Kollegen kündigen, wenn für eine betriebsbedingte Kündigung mehrere Arbeitnehmer in Betracht kommen. Bei einem sozial schutzwürdigen Arbeitnehmer sind die Hürden für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sehr hoch. Kriterien für die Sozialauswahl sind neben dem Alter, auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie die Zahl und Art von Unterhaltsverpflichtungen. Eine entscheidende Rolle spielt auch das Kriterium eines besonderen Kündigungsschutzes, wie etwa eine Schwerbehinderung oder die Mitgliedschaft im Betriebsrat.

Arbeitsrecht-Beratung für Arbeitgeber in München
Arbeitsrecht-Beratung für Selbständige in München

So geht der Anwalt gegen betriebsbedingte Kündigung vor

Mittel der Wahl ist auch bei einer betriebsbedingten Kündigung das rechtzeitige Einreichen einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Parallel dazu prüft Ihr Anwalt bei der Kündigung, ob tatsächlich sämtliche relevanten Kriterien bei der Sozialauswahl, wie Alter, besonderer Kündigungsschutz, Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten beachtet wurden. Geklärt wird, ob möglicherweise andere Kollegen zu Unrecht nicht bei dieser Sozialauswahl beachtet wurden.

Personenbedingte Kündigung

Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund ausschließlich in der Person des Arbeitnehmers. Ein häufiger Fall ist die krankheitsbedingte Kündigung. Hier muss zwischen einer Kündigung aufgrund häufiger kurzer Krankheiten und Langzeiterkrankungen differenziert werden. Weitere Gründe können der Wegfall von einer Erlaubnis zur Berufsausübung sein, wie etwa der Verlust einer Personenbeförderungserlaubnis oder generell eine eingeschränkte persönliche oder fachliche Eignung.

Das unternimmt Ihr Anwalt bei einer personenbedingten Kündigung

Zunächst wird Ihr Anwalt auch hier fristgemäß Kündigungsschutzklage erheben. Danach befasst er sich mit den Gründen für die personenbedingte Kündigung. Liegen Krankheitsgründe vor, führt in der Regel ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt. Dabei holt er dessen Sicht der Dinge ein und erfährt so, wann mit der Herstellung einer Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist. Gibt Ihr Arzt hier eine für Sie günstige Prognose ab, kann Ihr Arbeitgeber keine negative Gesundheitsprognose abgeben. So gelingt es, die Kündigung erfolgreich abzuwehren. Auch mit den anderen vorgenannten Gründen kann Ihr Anwalt gegen die Kündigung vorgehen und entsprechende Argument finden, um eine Einigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen.

Personenbedingte Kündigung

Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund ausschließlich in der Person des Arbeitnehmers. Ein häufiger Fall ist die krankheitsbedingte Kündigung. Hier muss zwischen einer Kündigung aufgrund häufiger kurzer Krankheiten und Langzeiterkrankungen differenziert werden. Weitere Gründe können der Wegfall von einer Erlaubnis zur Berufsausübung sein, wie etwa der Verlust einer Personenbeförderungserlaubnis oder generell eine eingeschränkte persönliche oder fachliche Eignung.

Das unternimmt Ihr Anwalt bei einer personenbedingten Kündigung

Zunächst wird Ihr Anwalt auch hier fristgemäß Kündigungsschutzklage erheben. Danach befasst er sich mit den Gründen für die personenbedingte Kündigung. Liegen Krankheitsgründe vor, führt in der Regel ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt. Dabei holt er dessen Sicht der Dinge ein und erfährt so, wann mit der Herstellung einer Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist. Gibt Ihr Arzt hier eine für Sie günstige Prognose ab, kann Ihr Arbeitgeber keine negative Gesundheitsprognose abgeben. So gelingt es, die Kündigung erfolgreich abzuwehren. Auch mit den anderen vorgenannten Gründen kann Ihr Anwalt gegen die Kündigung vorgehen und entsprechende Argument finden, um eine Einigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen.

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Bei Kündigung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers gibt es oft einige Unstimmigkeiten. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden und zu erzielen, berate ich Sie gerne.

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Änderungskündigung: Ein besonderer Fall

Mit einer Änderungskündigung beendet Ihr Arbeitgeber Ihr aktuell bestehendes Arbeitsverhältnis. Gleichzeit unterbreitet er Ihnen ein neues Angebot, mit dem Sie nach dem Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortsetzen.

Eine Änderungskündigung ist sehr individuell. Wenn der Anwalt gegen die Kündigung vorgeht, wird er sich intensiv mit allen Umständen auseinandersetzen. Damit Sie in jedem Fall Ihre Chance wahren, sollten Sie also unbedingt mit einem Anwalt die Kündigung besprechen und weitere Schritte vereinbaren.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt Kündigung München