Arbeitsrecht München bei der Kanzlei Gerlach

Anwalt Aufhebungsvertrag München:

Um einer Kündigungsschutzklage vorzubeugen, möchten viele Arbeitgeber ihr Ziel durch einen Aufhebungsvertrags erreichen. Ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag: In beiden Fällen wird das Arbeitsverhältnis und damit Ihre Beschäftigung in dem Betrieb beendet. Als Ihr Anwalt für den Aufhebungsvertrag in München unterstütze ich Sie fachkompetent dabei, dass sich die Arbeitsvertragsaufhebung für Sie lohnt und dass Ihnen keine rechtlichen Nachteile entstehen. Aufhebungsverträge werden häufig mit einer Abfindung geschlossen. Doch es gibt auch Risiken. Um diese zu vermeiden, sollten Sie sich an einen versierten Anwalt wenden.

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Was beinhaltet ein Aufhebungsvertrag?

Aufhebungsverträge dienen der einvernehmlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Sie werden nicht gekündigt, sondern scheiden mit Ihrer Zustimmung aus dem Unternehmen aus. Wird ein Arbeitsverhältnis auf diese Weise beendet, ist ein schriftlicher Aufhebungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten beider Parteien notwendig.

Ein Anwalt ist beim Aufhebungsvertrag von Vorteil, um sich vor einer zu geringen Abfindung, einer Sperre beim Arbeitslosengeld oder anderen einschränkenden Folgen zu schützen. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgehoben, steht Ihnen neben der möglichen Abfindung ein Zeugnis und im Falle einer betrieblichen Altersvorsorge deren Übertragung zu. Eine Freistellung Ihrer Arbeitsleistung kann ein weiterer Punkt im Aufhebungsvertrag sein. Um steuerliche Nachteile auszuschließen, sollten alle einkommenssteuerrelevanten Leistungen zu Ihren Gunsten rechtssicher im Vertrag geregelt sein. Lassen Sie die Vertragspunkte vor der Vertragsunterzeichnung prüfen und profitieren Sie durch einen erfahrenen Anwalt von einem Aufhebungsvertrag in München, der nicht nachteilig ist und dessen Inhalte Ihren Anforderungen entsprechen.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München

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Wie es zu einem Aufhebungsvertrag kommt

Im Gegensatz zur Kündigung, die eine einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darstellt, ist ein Aufhebungsvertrag ein Angebot, das Sie annehmen können – aber das Sie nicht annehmen müssen. Denn der Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie das Ihnen vorgelegte Angebot annehmen. Mündliche Absprachen sind ungültig, da jeder Aufhebungsvertrag laut § 623 BGB schriftlich geschlossen und von beiden Beteiligten unterzeichnet werden muss. In den meisten Fällen wird der Aufhebungsvertrag durch den Arbeitgeber angeboten, wenn dieser bei einer regulären Kündigung mit einer Klage rechnet und diesem Risiko aus dem Weg gehen möchte. Für den weiteren Verlauf empfiehlt sich ein kompetenter Anwalt, der den Aufhebungsvertrag im Detail prüft und der mit dem Arbeitgeber über die Konditionen verhandelt. Da einige Fallstricke zu umschiffen sind, sollten Sie ohne die Rücksprache mit einem versierten Anwalt keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. In und um München stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht zur Seite. Einer unserer Schwerpunkte stellt dabei die Vertragsgestaltung von Aufhebungsverträgen dar.

Warum ein Anwalt beim Aufhebungsvertrag empfehlenswert ist

Haben Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht oder wollten den Arbeitsvertrag aus persönlichen Gründen selbst kündigen, kann ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Entscheidung sein. In allen anderen Fällen könnte sich die Annahme des Angebots aber auch nachteilig auf Ihre berufliche und finanzielle Zukunft auswirken. Auch wenn Ihnen das Angebot Ihres Arbeitgebers auf den ersten Blick großzügig und sicher erscheint, sollten Sie einem den Aufhebungsvertrag einem Anwalt vorlegen. Bedenken Sie beispielsweise, dass Ihnen durch eine hohe Abfindung nicht zu unterschätzende steuerliche Nachteile oder Kürzungen beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter entstehen können. Ist ein nahtloser Übergang in ein anderes Arbeitsverhältnis nicht möglich und eine Arbeitslosenmeldung steht an, kann es durch Ihre Zustimmung zum Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen. Sie sollten im Vorfeld wissen, ob sich die Aufhebung für Sie lohnt oder ob Ihnen eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers weniger Ärger bereiten würde. Ein erfahrener Anwalt nimmt den Aufhebungsvertrag unter die Lupe und handelt gegebenenfalls neue, für Sie bessere Konditionen mit dem Arbeitgeber aus.


Aufhebungsvertrag – Chancen und Risiken für beide Seiten


Mit einem Anwalt ist der Aufhebungsvertrag eine schnelle Lösung und rechtliche Streitigkeiten, die bei Kündigungen nicht selten sind, bleiben aus. Doch ob der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer eher Chancen oder Nachteile birgt, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Prinzipiell sollten Sie wissen, dass oft die Vorteile auf der Arbeitgeberseite die Risiken auf der Arbeitnehmerseite sind. Aus der Sicht des Arbeitnehmers überwiegen mitunter die Nachteile, von denen Sie vor allem nachfolgende Einschränkungen kennen und abwägen sollten.

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Aufhebungsvertrag als Chance

Im Einzelfall kann der Aufhebungsvertrag eine Chance sein. Wenn Sie bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht oder einen Vertrag unterzeichnet haben, können Sie Ihre Zustimmung ohne Nachteile geben. Aber auch in diesem Fall ist es wichtig, dass sich Ihr Anwalt den Aufhebungsvertrag ansieht und prüft, ob er der rechtsgültigen Form entspricht und ob die Konditionen akzeptabel sind. Es gilt immer abzuwägen, welche Variante für Sie am sichersten und am vorteilhaftesten ist. Da ein Aufhebungsvertrag viele Fallstricke aufweist, unterzeichnen Sie nie einen Aufhebungsvertrag ohne fachkundige Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in München.

Aufhebungsvertrag Risiken – Kündigung durch Arbeitgeber

Kündigt der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis, haben Sie vom ersten Tag an einen Anspruch auf Arbeitslosgengeld. Haben Sie hingegen einem Aufhebungsvertrag zugestimmt, sind dreimonatige Bezugssperren durch die Agentur für Arbeit keine Seltenheit.

Trotz schriftlicher Vereinbarung aller Leistungen haben Sie als Arbeitnehmer keine Garantie, dass Ihnen die Abfindung ausbezahlt oder die betriebliche Rente übertragen wird. Meldet das Unternehmen Insolvenz an, bleiben die versicherten Leistungen aus. Nur mit viel Zeit und einem versierten Anwalt kann das im Aufhebungsvertrag Vereinbarte vor Gericht eingeklagt werden, sollte der Arbeitgeber sich nicht an die Vereinbarungen halten. Das kostet Sie jede Menge Nerven; Zeit und Geld und hat auch nur Aussicht auf Erfolg, wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber nicht insolvent ist und die Aufhebungsvereinbarung günstig für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer formuliert ist. Eine Kündigungsschutzklage gibt Ihnen mehr Rechte, da sofort ein Titel verhängt wird und die Außenstände vollstreckt werden können. Daran sehen Sie, warum Arbeitgeber eher ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag unterbreiten als das Beschäftigungsverhältnis zu kündigen.

Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung

Ein Aufhebungsvertrag zieht keinen Versicherungsfall nach sich. Das heißt konkret, dass Ihre Rechtsschutzversicherung im Falle eines Aufhebungsvertrags in der Regel nicht einspringt und dass Sie alle Kosten allein tragen müssen. Wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden und gerichtlich dagegen vorgehen, werden die Anwaltskosten und sonstige Auslagen von der Rechtsschutzversicherung regelmäßig übernommen, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht mit abdeckt.

Individualarbeitsrecht

  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Versetzung
  • Abmahnung
  • Abfindung
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  • Arbeitszeit, Überstunden
  • Lohn und Gehalt
  • Urlaub
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  • Mobbing

Kollektivarbeitsrecht

  • Betriebsverfassung
  • Betriebsrat
  • Mitbestimmung
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Tarifverträge

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Bei Kündigung seitens des Arbeitgebers gibt es oft Unstimmigkeiten in Bezug auf die Abfindung. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden und zu erzielen, berate ich Sie gerne.

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Häufig gestellte Fragen zu Aufhebungsvertrag München