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Wahl zum Betriebsrat – Wie oft darf gewählt werden?

Die Wahl des Betriebsrats ist eine wichtige Aufgabe, wenn es in einem Unternehmen eine Vertretung gibt, die die Rechte der Arbeitnehmer wahrnimmt. Dem Betriebsrat obliegt es insbesondere, die Einhaltung von Gesetzen, Betriebsvereinbarungen und anderen Vorschriften zu gewährleisten. Diese gesetzlichen Normen sollen die Rechte der Arbeitnehmer garantieren. Die Wahl des Betriebsrats findet alle 4 Jahre statt.

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So sieht der Ablauf der Wahl zum Betriebsrat aus

Vereinfachtes Wahlverfahren Betriebsrat

Bei Unternehmen, die zwischen fünf und 100 Arbeitnehmer haben, wird die Wahl des Betriebsrats in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt. Dies ergibt sich aus § 14 BetrVG. Zu unterscheiden ist, ob in dem Unternehmen ein Betriebsrat neu gewählt wird, oder dieser bereits vorhanden ist.

Zweistufiges Wahlverfahren Betriebsrat

Gibt es bisher noch keinen Betriebsrat, wird das vereinfachte zweistufige Verfahren zur Betriebsratswahl angewendet. Hierzu wird zunächst eine Betriebsversammlung einberufen, die darüber entscheidet, wie sich der Wahlvorstand zusammensetzt. Das gewählte Gremium ist dann für die Durchführung der Wahl des Betriebsrats verantwortlich.

Existiert bereits ein Betriebsrat, bestellt dieser den Wahlvorstand. Hierfür reicht ein vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren aus.

Bestellung des Wahlvorstands – Auftakt der Betriebsratswahl

Die Bestellung des Wahlvorstands stellt den Auftakt einer Betriebsratswahl dar. Nun gilt es, die ersten Schritte einzuleiten. Hierzu zählen das Aufstellen der Wählerliste und die genaue Bestimmung (Ort, Tag und Zeit) der Stimmgabe und der Stimmauszählung. Letztere wird in einer öffentlichen Mitarbeiterversammlung durchgeführt.ent

Fristen Betriebsratswahl

Bis zu einer Woche vor der Betriebsratswahl nimmt der Wahlvorstand Vorschläge für die Wahlbewerber entgegen. Das Gremium ist dafür verantwortlich, dass alle stimmberechtigten Arbeitnehmer nach dem Ablauf der Frist erfahren, wen sie in den Betriebsrat wählen können. Sofern keine Wahlvorschläge eingereicht werden, gibt es für den Wahlvorstand keine Möglichkeit, die Frist zu verlängern. Diese Besonderheit gibt es allerdings nur bei dem vereinfachten Wahlverfahren

Ablauf der Wahlversammlung 

Am Tag der Wahl des Betriebsrats wird diese in einer Wahlversammlung durchgeführt. Die Stimmabgabe ist geheim. Sie erfolgt in einer von dem Wahlvorstand aufgestellten Wahlkabine. Während die Wahl läuft, überwacht der Wahlvorstand den ordnungsgemäßen Ablauf. Wer krank ist, oder aus anderen Gründen nicht persönlich an der Wahl teilnehmen kann, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben.

Ablauf Stimmauszählung

Nachdem die Stimmabgabe abgeschlossen ist, nimmt der Wahlvorstand die öffentliche Stimmauszählung vor. Sobald ein Ergebnis feststeht, wird dieses gegenüber den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber bekannt gegeben. Auch die gewählten Kandidaten werden darüber informiert, dass sie dem neuen Betriebsrat angehören.

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So lange geht die Betriebsrat Amtszeit

Die Amtszeit eines Betriebsrats ist im BetrVG verankert. § 21 Satz 1 BetrVG bestimmt, dass die Betriebsrat Dauer vier Jahre beträgt.

Beispiel: 

In einem Unternehmen mit sieben ständig beschäftigten Mitgliedern regt die Arbeitnehmerschaft die Gründung eines Betriebsrats an. Dieser wird in einer ordnungsgemäßen Wahl am 30. Juni 2023 gewählt. Dies bedeutet, dass die nächste Wahl des Betriebsrats im Juli 2027 erfolgt. So legt es § 21 Satz 1 BetrVG fest.

Sind Sie wahlberechtigt für die Betriebsratswahl?

Wer sich bei der Wahl des Betriebsrats in die Arbeitnehmervertretung wählen lassen oder selbst wählen möchte, muss wahlberechtigt sein.

Das aktive Wahlrecht bestimmt, wer den Betriebsrat wählen darf. Hierzu gehören alle Arbeitnehmer, die dem Betrieb angehören und mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zu dem Betrieb gehören alle Beschäftigten, die in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert sind. Dies bedeutet z. B., dass die Arbeitnehmer weisungsgebundene Tätigkeiten verrichten. Leiharbeitnehmer dürfen nicht an der Betriebsratswahl teilnehmen, weil sie in keinem Vertragsverhältnis zu dem Unternehmen stehen.

Um das passive Wahlrecht wahrnehmen zu können, muss ein Arbeitnehmer aktiv wahlberechtigt sein und in dem Unternehmen mindestens sechs Monate beschäftigt sein. Entscheidend für die Berechnung der sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit ist der letzte Tag, an dem die Betriebswahl stattfinden soll.

Die wichtigsten Betriebsratswahlen Fristen

Um eine Wahl des Betriebsrats nach dem vereinfachten Verfahren durchzuführen, müssen die folgenden Fristen eingehalten werden:

Die Bestellung des Wahlvorstands erfolgt vier Wochen vor Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats.[/li]

Die Einladung zur ersten Wahlversammlung erfolgt unverzüglich nach der Bestellung des Betriebsrats.

Wahlvorschläge können bis zum Ende der ersten Wahlversammlung eingereicht werden. Gibt es keine Wahlvorschläge, kann die Frist nicht verlängert werden.

Nach der Wahlversammlung werden die Wahlvorschläge in dem Unternehmen öffentlich bekannt gemacht.

Den Arbeitnehmern bleiben nach der Wahlversammlung drei Tage Zeit, um Einspruch gegen die Wählerliste einzulegen. Danach sind die veröffentlichten Wahlvorschläge bindend.

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Fazit zur Betriebsratswahl

Ein Betriebsrat setzt sich während seiner vierjährigen Amtszeit für die Rechte der Mitarbeiter in einem Unternehmen ein. Deshalb kommt der Wahl Betriebsrat eine bestimmte Bedeutung zu. Für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Betriebsratswahl ist es entscheidend, ob dieser neu gegründet wird oder ein Betriebsrat bereits vorhanden war.

Die Aufgaben, die mit der Wahl anfallen, werden von dem Wählervorstand übernommen. Dieser muss bei Durchführung eines vereinfachten Wahlverfahrens mindestens vier Wochen vor dem Ende der Amtszeit des alten Betriebsrats bestellt werden. Danach nimmt das Gremium die Wahlvorschläge entgegen. Wer sich in den Betriebsrat wählen lassen möchte, muss neben dem aktiven Wahlrecht auch eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit nachweisen können.





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