
Anwalt Kündigungsschutzklage München
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung stellt für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine tiefgreifende Herausforderung dar, die weit über den bloßen formalen Akt hinausgeht. Sie betrifft Sie nicht nur emotional, da der Verlust des Arbeitsplatzes oft mit Unsicherheit, Sorge und Stress verbunden ist, sondern bringt auch erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. In einer solchen Situation stellen sich viele Fragen: War die Kündigung tatsächlich rechtmäßig? Haben Sie Anspruch auf Kündigungsschutz, wie es in Ihrem Arbeitsvertrag oder durch gesetzliche Regelungen vorgesehen ist? Gerade wenn Ihnen ein solcher Schutz zugesichert wurde, ist es von größter Bedeutung, die Kündigung sorgfältig und fachkundig prüfen zu lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen keine rechtlichen Nachteile entstehen und Ihre Rechte vollumfänglich gewahrt bleiben.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Kündigung anwaltlich überprüfen zu lassen. Als Ihr erfahrener Anwalt für Kündigungsschutzklagen in München setze ich mich mit Nachdruck und Kompetenz für Ihre Interessen ein. Ich vertrete Ihre Rechte nicht nur außergerichtlich, sondern auch mit voller Kraft vor Gericht, um für Sie eine faire und gerechte Lösung zu erwirken. Verlassen Sie sich auf professionelle Unterstützung, die Ihnen Sicherheit gibt und Ihnen hilft, gestärkt aus dieser schwierigen Situation hervorzugehen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte geschützt und Ihre Zukunftsperspektiven erhalten bleiben.
Dabei ist es entscheidend, schnell zu handeln, denn insbesondere bei Fristen für eine Kündigungsschutzklage oder andere rechtliche Schritte können Verzögerungen zu unwiderruflichen Nachteilen führen. Eine fundierte Prüfung Ihres individuellen Falls ermöglicht es, gezielt die passenden Maßnahmen zu ergreifen – sei es die Einlegung einer Klage, die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags oder die Durchsetzung von Ansprüchen auf Abfindung. Dabei berücksichtigen wir stets Ihre persönliche Situation und Ihre beruflichen Ziele, um gemeinsam die beste Lösung für Sie zu finden.
Dabei ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen, wie Ihren Arbeitsvertrag, eventuelle Abmahnungen oder den Kündigungsschreiben selbst, sorgfältig zusammenstellen und prüfen. Diese Dokumente bilden die Grundlage für eine umfassende rechtliche Bewertung und ermöglichen es, Ihre Chancen im Falle einer Auseinandersetzung realistisch einzuschätzen. Ebenso sollten Sie mögliche Fristen genau beachten, da das Arbeitsrecht hier sehr strikt ist. Durch eine frühzeitige und professionelle Beratung vermeiden Sie Fehler, die sich nachteilig auf den Verlauf Ihres Verfahrens auswirken können. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Schritte transparent zu gestalten und gibt Ihnen Sicherheit bei jedem Schritt des Prozesses.
Kündigung erhalten? Ihr Anwalt für Kündigung in München unterstützt Sie kompetent
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stehen Sie vor einer herausfordernden Situation. Gerade im Arbeitsrecht ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Die Kanzlei Gerlach in München ist auf Kündigungsschutzklagen spezialisiert und bietet Ihnen professionelle Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Arbeitsrecht.
Warum Sie Anwalt Kündigung München hinzuziehen sollten
Eine Kündigung wirft viele Fragen auf: Ist die Kündigung rechtmäßig? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Welche Fristen muss ich beachten, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen? Als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München prüfen wir Ihre individuelle Situation, erläutern Ihnen Ihre Rechte und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.
Kündigungsschutzklage: Ihre Chancen wahren
Nach Erhalt einer Kündigung bleibt Ihnen nur eine kurze Frist von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte für Kündigung in München sorgen dafür, dass Ihre Fristen eingehalten werden und Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir vertreten Sie engagiert und setzen uns für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung ein.
Unsere Leistungen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München:
- Prüfung der Wirksamkeit Ihrer Kündigung
- Beratung zu Abfindung und Aufhebungsvertrag
- Einreichung und Vertretung bei der Kündigungsschutzklage
- Begleitung im gesamten arbeitsrechtlichen Verfahren
- Verhandlung mit Arbeitgebern und deren Rechtsvertretungen
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht als Anwalt Kündigung München
Die Kanzlei Gerlach steht für professionelle, transparente und empathische Beratung. Wir nehmen Ihre Sorgen ernst und geben Ihnen die nötige Sicherheit in einer unsicheren Situation. Als Ihr Anwalt für Kündigung in München begleiten wir Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Falls.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine erste Einschätzung

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Medienrecht, Künstlerrecht, Mietrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.
Was versteht man unter einer Kündigungsschutzklage?
Die Kündigungsschutzklage ist das Rechtsmittel, das ein Arbeitnehmer bei Gericht einlegen kann, wenn ein Arbeitsverhältnis ohne die Angabe triftiger Gründe mit einer Kündigung beendet wird.
Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Kündigungsschutzklage liefert der § 4 Kündigungsschutzgesetz. Hiernach kann der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen, wenn er sich sozial ungerechtfertigt behandelt fühlt oder er der Ansicht ist, dass die Kündigung aus anderen Gründen nicht rechtswirksam ist.
Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist das Arbeitsgericht zuständig. Außerdem muss der Arbeitnehmer eine Frist von drei Wochen beachten. Diese beginnt, sobald dem Arbeitnehmer die schriftliche Kündigung des Arbeitgebers zugegangen ist.
Benötigen Sie fachliche Hilfe, leistet ein Anwalt für Kündigungsschutzklage kompetente Unterstützung.

Rechtsanwalt Tobias Gerlach
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Gerne beantworte ich Ihnen alle Fragen rund um das Thema
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Telefon: 089 – 1250 3200 · E-Mail: info@gerlach-law.de
Was wird für die Erhebung der Kündigungsschutzklage vorausgesetzt?
Voraussetzung für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist, dass der gesetzliche Kündigungsschutz greift. Diese Bedingung haben Sie erfüllt, wenn Sie mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit nachweisen können. Ihr Anwalt für Kündigungsschutzklage weist Sie darauf hin, dass dieser Zeitraum nicht mit der Probezeit verwechselt werden darf. Die Frist für den gesetzlichen Kündigungsschutz beginnt demnach erst, wenn Sie die Probezeit beendet haben.
Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber in dem schriftlichen Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart haben, greift der gesetzliche Kündigungsschutz ebenfalls erst nach einem halben Jahr.
Daneben sieht § 23 Absatz 1 KSchG eine weitere Voraussetzung für den Kündigungsschutz vor. Ihr Anwalt für Kündigungsschutzklage in München informiert Sie darüber, dass dem Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter angehören müssen. Bei Betrieben, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen, greift der Kündigungsschutz nicht.

Wie wirkt sich die Kündigungsschutzklage auf das Arbeitsverhältnis aus?
Die Erhebung der Kündigungsschutzklage führt nicht gerade dazu, dass sich das persönliche Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbessert. Auf der anderen Seite kalkuliert der Arbeitgeber ein, dass Sie innerhalb der Frist von drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung die Kündigungsschutzklage erheben.
Was ist bei Einreichung der Kündigungsschutzklage zu beachten?
Mit Ausnahme der 3-Wochen-Frist müssen Sie nur beachten, dass Sie die Kündigungsschutzklage in schriftlicher Form bei dem für den Arbeitgeber zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Für diesen Schritt und die gerichtliche Hauptverhandlung ist ein Anwalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, einen auf das Kündigungsschutzrecht versierten Anwalt zu konsultieren, da dieser durch sein Verhandlungsgeschick weitere Vorteile – wie zum Beispiel eine hohe Abfindungszahlung – erzielen kann.
Weitere Informationen und eine ausführliche Beratung erhalten Sie bei Ihrem Anwalt für Kündigungsschutzklage in München.


Welche Unterstützung leistet ein Anwalt für Kündigungsschutzklage in München?
Das deutsche Kündigungsrecht sieht nicht vor, dass Sie sich bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht anwaltlich vertreten lassen müssen. Die Beauftragung eines Anwalts, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat, empfiehlt sich, um den Erfolg einer Kündigungsschutzklage vor Gericht richtig einzuschätzen.
In dem Kündigungsschutzprozess setzt Ihr Anwalt für Kündigungsschutzklage sich dafür ein, dass Sie neben einer hohen Abfindung auch ein gutes Arbeitszeugnis erhalten. Hierdurch steigen nach einem verlorenen Kündigungsschutzprozess Ihre Chancen, schnell einen neuen Arbeitgeber zu finden.
Was kann mit einer Kündigungsschutzklage erreicht werden?
Wird die Rechtmäßigkeit einer Kündigung vor Gericht verhandelt, endet die Verhandlung mit einem Urteil. Dieses Urteil kann wie folgt ausfallen:
Bei einem Vergleich einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Arbeitgeber eine Entschädigungszahlung an Sie leistet und Sie im Gegenzug die Kündigungsschutzklage zurückziehen. Lassen Sie sich hierbei von einem Anwalt für Kündigungsschutzklage unterstützen, setzt dieser sich für eine möglichst hohe Abfindungszahlung ein.
War Ihre Kündigungsschutzklage erfolgreich, muss der Arbeitgeber Sie weiter beschäftigen und Ihnen weiter das Gehalt zahlen, das Sie arbeitsvertraglich vereinbart haben.
Rechtsanwalt Tobias Gerlach
Ich freue mich auf Ihre Fragen
Bei Kündigung seitens des Arbeitgebers gibt es oft Unstimmigkeiten in Bezug auf die Abfindung. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden und zu erzielen, berate ich Sie gerne.
