Arbeitsrecht München bei der Kanzlei Gerlach

Anwalt für Erbrecht: Ein kompetenter Ansprechpartner bei allen erbrechtlichen Fragestellungen

Unsere Kanzlei ist der ideale Ansprechpartner für alle erbrechtlichen Angelegenheiten, die Sie in München und Umgebung regeln möchten. Wir finden die richtigen Worte bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages. Von uns erfahren Sie, wann eine Schenkung steuerfrei ist und welche Vorteile es hat, eine Vorsorgevollmacht zu beauftragen oder eine Patientenverfügung zu erlassen. Planen Sie mit uns Ihre Unternehmensnachfolge, sorgen wir für einen reibungslosen Übergang Ihres betrieblichen Vermögens.

Ihr Anwalt für Erbrecht in München übernimmt darüber hinaus auch Ihre Testamentsvollstreckung oder berät Sie, wenn Sie eine Erbengemeinschaft unter optimalen Bedingungen auflösen möchten.

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Testament, Erbvertrag oder Schenkung: Ihr Anwalt für Erbrecht unterstützt Sie!

Möchten sie ein größeres Vermögen vererben oder einen Erben der gesetzlichen Erbfolge von dem Erbe ausschließen, bietet es sich an, ein Testament zu errichten. Bei einer rechtskonformen Errichtung ist Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht gerne behilflich. Ein rechtsgültiges Testament muss mit dem Datum und dem Ort der Errichtung versehen werden. Zudem ist es erforderlich, dass Sie als Verfasser Ihren letzten Willen eigenhändig unterschreiben. Damit Ihr letzter Wille nach Eintritt des Erbfalls Ihren Wünschen entsprechend interpretiert wird, ist es wichtig, dass die Formulierungen so detailliert wie möglich gewählt werden.

Schließen Sie einen gesetzlichen Erben aus dem Testament aus, besteht für diesen die Möglichkeit, gegen die Erben seinen Pflichtteil geltend zu machen. Dies kann mit einem Pflichtteilsverzicht umgangen werden.

Als Lebensgefährte gehören Sie zu den Personen, die in der gesetzlichen Erbfolge ganz hinten ansteht. Möchten Sie Ihren Lebensgefährten beim Übergang Ihres Vermögens berücksichtigen, kommt neben der Errichtung eines Testaments auch die Vereinbarung eines Erbvertrages in Betracht. Wie Ihr Anwalt für Erbrecht Sie dabei unterstützen kann, erfahren Sie in einem Gespräch in unserer Münchener Kanzlei.

Bei einer Schenkung handelt es sich per Definition um eine freiwillige Zuwendung. Diese bietet sich an, wenn Sie Ihr Vermögen zu Lebenszeiten auf eine andere Person übertragen möchten. Das Schenkungsteuerrecht ist mit dem Erbschaftsteuerrecht insoweit vergleichbar, als dass hier dieselben Freibeträge gelten. So ist der Vermögensübergang an einen Ehepartner z. B. bis zu einem Wert von 500.000 Euro möglich, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Mit Ihren Kindern können Sie eine Schenkung bis zu einem Wert von 400.000 Euro vereinbaren, ohne dass diese mit Schenkungsteuer belastet werden.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München

Ich freue mich auf Ihre Fragen​

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Ein Gespräch mit einem Anwalt kann hier Klarheit schaffen.
Gerne beantworte ich Ihnen alle Fragen rund um das Thema
Erbrecht und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Telefon: 089 – 1250 3200 · E-Mail: info@gerlach-law.de

Welche Vorteile bringt Ihnen eine Testamentsvollstreckung?

Als Ihr Testamentsvollstrecker übernimmt der Anwalt für Erbrecht in München die Aufgabe, Ihren letzten Willen auszuführen. So können Sie z. B. vermeiden, dass Ihre Erben in Streit geraten, weil die Tochter mehr erben soll als der Sohn. Darüber hinaus bietet es sich an, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, wenn Ihre Kinder noch minderjährig sind oder in anderer Weise daran gehindert sind, ihre Verpflichtungen als Erben zu erfüllen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Warum Sie daran denken sollten

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob Sie eine Heilbehandlung wünschen oder diese ablehnen, wenn Sie nach einem Unfall oder infolge einer schweren Erkrankung nicht mehr zu einer freien Willensäußerung fähig sind. Ist diese Patientenverfügung rechtswirksam aufgesetzt, muss sich jeder Arzt im Notfall daran halten. Für die Rechtsgültigkeit der Patientenverfügung ist es notwendig, dass das Schriftstück die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt. Dies können wir Ihnen zusichern, wenn Sie uns mit der Erstellung Ihrer Patientenverfügung beauftragen.

Ihr Anwalt für Erbrecht in München berät Sie umfassend dazu, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen sollten und wie diese rechtskonform gestaltet werden kann!

Das für die Patientenverfügung Gesagte gilt auch für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihre organisatorischen, medizinischen und finanziellen Dinge zu regeln. Profitieren Sie auch hier von dem fachlichen Rat, den Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht in München geben kann. Gemeinsam prüfen wir ob mit der Vorsorgevollmacht alle Ihre Angelegenheiten von der Person Ihres Vertrauens übernommen werden sollen oder ob diese nur ermächtigt wird, Ihnen bei der Erledigung bestimmter Aufgaben zur Seite zu stehen.

Arbeitsrecht-Beratung für Arbeitgeber in München
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Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung: Was können Sie von Ihrem Anwalt für Erbrecht in München erwarten?

Geht Ihr Vermögen nicht auf mehr als einen Erben über, bilden diese nach den Regelungen des bürgerlichen Rechts eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft ist eine Rechtsgemeinschaft, die bestimmte Rechte und Pflichten hat. Die Verwaltung des Nachlasses wird gemeinschaftlich von allen Erben geregelt. Kein Miterbe darf das Bestimmungsrecht an sich ziehen und kein Miterbe darf sich der Verpflichtung, die ihm die Erbengemeinschaft aufbürdet, entziehen. Bei der Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten ist Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht gerne behilflich.

Vorrangig geht es bei der Führung einer Erbengemeinschaft darum, die Zeit bis zur Erbauseinandersetzung zu überbrücken. Neben der Aufteilung des Nachlasses muss zum Beispiel auch geklärt werden, wie lange die Erbengemeinschaft bestehen soll und wer die Nachlassverbindlichkeiten übernimmt. Gehört zu dem übertragenen Vermögen eine Immobilie, ist es möglich diese als Erbengemeinschaft zu vermieten. Die Mieteinnahmen stehen in diesem Fall allen Erben in gleicher Höhe zu. Was hierbei bedacht werden muss: Die Erklärung der Einnahmen in der jährlichen Einkommensteuererklärung eines jeden Miterben. Aber auch dabei steht Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir sorgen für eine korrekte Deklaration in Ihrer Steuererklärung und für eine termingerechte Abgabe bei Ihrem Finanzamt.

Ihr Anwalt für Erbrecht in München steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bei einer Beauftragung können wir Sie in den folgenden Dingen unterstützen:

  • Wir setzen Ihren letzten Willen auf dem Weg durch, den Sie geplant haben.
  • Als Testamentsvollstrecker können wir für eine längere Zeit Einfluss auf die Nachlassverwaltung nehmen.
  • Wir schützen Ihre minderjährigen Erben und vermeiden Streit bei der Nachlassverteilung.
  • Mit unserer Testamentsvollstreckung können Sie Ihren Nachlass besser vor dem Zugriff eines Gläubigers schützen.
Arbeitsrecht-Beratung für Selbständige

Planen Sie eine reibungslose Unternehmensnachfolge mit Ihrem Anwalt für Erbrecht in München

Mit den Punkten einer rechtskonformen Unternehmensnachfolge setzen Sie sich auseinander, wenn Sie Ihren Rückzug aus dem aktiven Berufsleben planen. Bei den Schritten, die Sie hier notwendigerweise gehen müssen, unterstützt Sie Ihr Anwalt für Erbrecht gerne.

Unabhängig davon, ob Sie den Eintritt in Ihren Ruhestand planen, oder den Fokus auf andere Projekte legen, loten wir für Sie die Möglichkeiten einer optimalen Vermögensnachfolge aus. So können Sie das Ruder Ihres Unternehmens beruhigt in die Hände Ihres Nachfolgers legen.

Haben Sie Kinder, die sich für Ihr Unternehmen interessieren und vielleicht auch schon aktiv mitwirken, kommt eine Übertragung der Unternehmensanteile an Tochter oder Sohn in Betracht. Möchten Sie im Hintergrund noch die Fäden ziehen, können Sie einen Geschäftsführer einstellen, der Ihre Aufgaben übernimmt. Alternativ bietet sich der Verkauf Ihres Unternehmens an. Welche Lösung für Sie in Betracht kommt, beraten wir gemeinsam. Dabei haben wir auch die erbrechtlichen Folgen der Unternehmensnachfolge im Blick.

Egal in welchem Bereich Sie Hilfe brauchen. Die Kanzlei Gerlach berät Sie gerne in allen Bereichen rund um das Erbrecht in München. Melden Sie sich und wir finden zusammen eine gute Lösung in Ihrem erbrechtlichen Problem – garantiert!

Ich freue mich auf Ihre Fragen​

Bei Unstimmigkeiten unter Erben gibt es häufig Unklarheiten in Bezug auf das Erbrecht. Gerne unterstütze ich Sie dabei, rechtliche Nachteile zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden und zu erzielen.

Telefon: 089 – 1250 3200 · E-Mail: info@gerlach-law.de

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht