Das Thema Hund im Büro sorgt gleichermaßen für Freude und Ärger am Arbeitsplatz. Manche Arbeitgeber begrüßen die Anwesenheit von vierbeinigen Kollegen, andere Arbeitgeber drohen mit Abmahnung oder gar Kündigung. Doch wie ist die Rechtslage? Darf ich meinen Hund mit zur Arbeit nehmen oder ist das verboten? Wenn ja, was ist hierbei zu beachten, um Kolleginnen, Kollegen und den Chef nicht zu verärgern und eine Abmahnung oder Kündigung zu riskieren? Auch der Betriebsrat spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn die Frage, ob Hunde erlaubt sind, kann der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) unterliegen.
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