Seit August 2022 gilt das erweiterte und verschärfte Nachweisgesetz. Dort ist geregelt, was Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinsichtlich der vereinbarten Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich niederlegen und übergeben (also nachweisen) müssen. Erstmals geregelt wurde nun auch, dass Arbeitgeber mit einem Bußgeld von bis zu EUR 2.000,00 pro Verstoß belangt werden können. Weitere Informationen können dem untenstehenden Video entnommen werden, dass ich mit meiner wunderbaren Kollegin Lina Goldbach, Rechtsanwältin in München, für die W.A.F. Betriebsräteschulung aufgenommen habe.
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