Arbeitsrecht München bei der Kanzlei Gerlach

Anwalt Abmahnung München

Nicht selten ist eine Abmahnung der Einstieg in die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Spricht der Arbeitgeber eine Abmahnung aus, dann schadet schon das allein seinem Verhältnis zum Arbeitnehmer. Meist ist das allerdings Sinn und Zweck einer Abmahnung: Der Arbeitgeber bereitet damit quasi das Ende des Arbeitsverhältnisses vor. Deshalb sollten Sie als Arbeitnehmer auch überlegt auf eine Abmahnung ihres Arbeitgebers reagieren und es nicht einfach auf sich beruhen lassen. Um das Arbeitsverhältnis noch zu retten, hilft es, einen Anwalt für Abmahnung in München zu kontaktieren.

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Abmahnung: Das müssen Arbeitnehmer wissen

Durch eine Abmahnung erfährt der Arbeitnehmer nicht nur von einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung. Mit dem Abmahnungsschreiben weist Sie der Arbeitgeber auch darauf hin, dass er diese Verletzung wahrgenommen hat und im Fall einer Wiederholung genau dieses Verhaltens eine Kündigung ausspricht. Damit hat die Abmahnung für den Arbeitnehmer genau zwei Funktionen: Sie ist ein Hinweis und sie ist gleichzeitig eine Warnung.

Viele Arbeitnehmer glauben, dass der Arbeitgeber erst dann eine Kündigung aussprechen darf, wenn er drei Mal abgemahnt hat. Dabei gibt es gar keine Regel, wie viele Abmahnungen letztendlich zu einer Kündigung führen. Wurde nach dem ersten Verstoß gegen Pflichten rechtmäßig abgemahnt, kann bereits eine Wiederholung des gleichen Sachverhaltes zum Ende des Arbeitsverhältnisses führen. Handelt es sich dagegen um einen andersgearteten Verstoß, ist das kein Wiederholungsfall. Für die neue Pflichtverletzung, wird dann eine weitere Abmahnung fällig. Da es kein Schema gibt, welche und wie viele Abmahnungen zum Kündigungsgrund werden können, ist es ratsam rechtzeitig einen Anwalt bei Abmahnung zu konsultieren. Nicht immer will ein Arbeitgeber mit einer Abmahnung eine Kündigung vorbereiten. Gerade heute ist vielen Arbeitgebern durch den Fachkräftemangel stark daran gelegen, ein Arbeitsverhältnis ohne Störung fortzuführen. Dann möchte er den Mitarbeiter durch die Abmahnung eher konstruktiv dazu anhalten, die Ordnung im Betrieb einzuhalten. Um solche Motive zu identifizieren, lohnt es sich ebenfalls, einen Anwalt nach einer Abmahnung zu konsultieren.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München

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Abmahnung: Das müssen Arbeitgeber wissen

Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers ahnden. Das gilt sowohl für arbeitsvertragliche Hauptleistungspflichten als auch für Nebenleistungspflichten. Dabei muss allerdings der Arbeitnehmer eine dieser Pflichten schuldhaft verletzt haben. Wie in jedem Gebiet des Rechts kommt es auch hier auf die einzelnen Umstände an. Das gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Demnach darf längst nicht jeder Verstoß eine Abmahnung nach sich ziehen. Da die Abmahnung das Arbeitsverhältnis gefährdet und zur Kündigung führen kann, sollte im Einzelfall als milderes Mittel eine Ermahnung in Erwägung gezogen werden. Oftmals machen Arbeitgeber hier Fehler. Die Konsequenz ist, dass ein Anwalt die Abmahnung erfolgreich vor einem Arbeitsgericht angreift.


Die möglichen Folgen der Abmahnung für das Arbeitsverhältnis

Eine Abmahnung sollte den Arbeitnehmer warnen. Ab diesem Zeitpunkt steht der Mitarbeiter unter gewisser Beobachtung durch seinen Arbeitgeber. Viele Mitarbeiter fühlen sich in einer solchen Situation unwohl. Dabei kommt es nach einer Abmahnung mehr als sonst darauf an, dass beide Seiten offen miteinander umgehen. Denn das dient der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn sich ein Anwalt die Abmahnung genauer anschaut und die Motive des Arbeitgebers erkennt, gibt das dem Arbeitnehmer eine gewisse Sicherheit als auch Klarheit in Bezug auf das Arbeitsverhältnis. So kann eine Abmahnung das Arbeitsverhältnis auch stärken, Vertrauen wieder herstellen und positive Früchte tragen. Arbeitnehmer sollten sich deshalb der Situation stellen und das Unternehmen nicht vorschnell verlassen.

Die Abmahnung in der Personalakte


Da es keine rechtlich verbindliche Form für eine Abmahnung gibt, kann ein Arbeitgeber diese auch mündlich aussprechen. Um diese zu beweisen und die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für eine Abmahnung einzuhalten, wird der Arbeitgeber für eine Abmahnung jedoch die schriftliche Form wählen. Danach wird die Abmahnung in der Personalakte des Arbeitnehmers abgelegt.

Gegenüber seinem Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entfernung. Und zwar dann, wenn die innewohnende Warnfunktion unnötig geworden ist. Zeigt der Arbeitnehmer durch tägliches Wohlverhalten, dass er die in der Abmahnung angesprochenen Pflichtverletzungen nicht mehr begehen wird, darf er grundsätzlich darauf bestehen, dass die Abmahnung endgültig aus der Personalakte genommen wird. Die nötigten Schritte für eine Löschung aus der Personalakte kann ein Anwalt nach einer Abmahnung vorschlagen.

Arbeitsrecht-Beratung für Arbeitgeber in München
Arbeitsrecht-Beratung für Selbständige in München

So hilft ein Anwalt bei Abmahnung in München

Mit einer Gegendarstellung kann ein Anwalt auf eine Abmahnung reagieren, wenn diese ungerechtfertigt ist.

Ist die Abmahnung ganz offensichtlich rechtswidrig, kann ebenso der Verzicht auf die Gegendarstellung angeraten sein. In diesem Fall wird der Anwalt gleich darauf bestehen, die Abmahnung, aus der Personalakte entfernen zu lassen.

Im Hinblick auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses sollte jedoch das mildeste Mittel gewählt werden. Macht eine Gegendarstellung Sinn, muss nicht sofort auf der Entfernung aus der Personalakte bestanden werden.

Im Auftrag des Arbeitnehmers kann der Anwalt erwirken, die Abmahnung in angemessener Frist aus der Personalakte entfernen zu lassen. Allerdings bleibt nur der Weg zum Arbeitsgericht, wenn sich der Arbeitgeber dagegen sperrt.

Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Anwalt eine Abmahnung angreifen muss, gibt es nicht. Deshalb können Arbeitnehmer auch abwarten, ob sich aus der Abmahnung heraus eine Eskalation mit einer Kündigung ergibt. Im dann folgenden Kündigungsschutzprozess können Arbeitnehmer und Anwalt die Abmahnung angreifen.

Meist empfiehlt es sich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Abmahnung direkt miteinander reden. Das bedeutet nicht, dass nicht ein Anwalt bei einer Abmahnung beratend tätig werden sollte. Wenn der Dialog scheitert, kann der Anwalt die Abmahnung immer juristisch angehen.

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Häufig gestellte Fragen zu Anwalt Abmahnung München