Arbeitsrecht München bei der Kanzlei Gerlach

Betriebsrat Seminar: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Recht!

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft und muss sich hierfür vor allem in den Bereichen Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz gut auskennen. Da nicht alle Betriebsratsmitglieder schon über diese Kenntnisse verfügen, haben sie Anspruch auf Schulungen, in denen sie diese erwerben und vertiefen können. In unserer Rechtsanwaltskanzlei bieten wir Schulungen für Betriebsräte an, in denen Sie die erforderlichen Grundlagen erfahren. Bei Bedarf bieten wir Ihnen zusätzliche Schulungen für bestimmte Fragestellungen.
Teilen Sie uns mit, zu welchen Themen Sie Ihr Betriebsrat-Seminar wünschen. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.



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Vorteile eines Betriebsrat-Seminars

Von dem in unseren Seminaren und Schulungen vermittelten Wissen profitieren nicht nur Sie als Betriebsrat, sondern das gesamte Unternehmen. Mit fundierten Kenntnissen in relevanten Themenbereichen wie Arbeitsrecht sind gut geschulte Betriebsräte in der Lage, die Interessen der Belegschaft optimal zu formulieren und gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

Durch das erworbene Wissen können Betriebsräte Probleme früh erkennen und handeln, bevor Konflikte entstehen. Das hilft in vielen Fällen, langwierige und kostspielige rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem trägt ein gut informierter Betriebsrat zu einem fairen und gesetzeskonformen Arbeitsumfeld bei, was die Arbeitszufriedenheit steigert und die Bindung an das Unternehmen festigt. Letztlich profitiert die ganze Belegschaft von einem kompetenten Betriebsrat, der als starker, informierter Partner agiert.







Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München

Ich freue mich auf Ihre Fragen​

Sie sind unsicher in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen?
Ein Gespräch mit einem Anwalt kann hier Klarheit schaffen.
Gerne beantworte ich Ihnen alle Fragen rund um das Thema
Arbeitsrecht und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Telefon: 089 – 1250 3200 · E-Mail: info@gerlach-law.de

So läuft ein Seminar mit uns ab

Inhalte und Ablauf unserer Seminare für Betriebsräte können variieren, da wir unsere Schulungen stets an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen. Das bezieht sich sowohl auf die Dauer als auch die Inhalte der Seminare. 

Seminar Inhalte auf einen Blick: 

Grundlagen des Arbeitsrechts: Dies beinhaltet Kenntnisse über die grundlegenden Gesetze, Tarifverträge, Arbeitsverträge und allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze.

Betriebsverfassungsrecht: Eine detaillierte Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz, die Rolle des Betriebsrats, seine Rechte und Pflichten, sowie Verfahren der Betriebsratsarbeit.

Kommunikation und Konfliktmanagement: Schulungen in effektiver Kommunikation und Konfliktlösungsstrategien, um innerhalb des Betriebsrats und in der Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung effektiv zu agieren.

Mitbestimmungsrechte: Vermittlung von Wissen über die Rechte des Betriebsrats in verschiedenen Angelegenheiten wie Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitsschutz, Einstellungen und Entlassungen.

Umgang mit Veränderungen im Unternehmen: Umgang mit Restrukturierung, Betriebsübergang, und anderen Veränderungen im Unternehmen.

Datenschutz und Digitalisierung: Wissen über Datenschutzbestimmungen und Umgang mit digitalen Medien und Tools im Betriebsratskontext.

Gleichstellung und Antidiskriminierung: Schulungen zu Themen wie Chancengleichheit, Antidiskriminierung und Förderung der Diversität am Arbeitsplatz.

Wirtschaftliche Grundlagen: Grundkenntnisse in Betriebswirtschaft, um betriebswirtschaftliche Entscheidungen und deren Auswirkungen auf die Belegschaft besser zu verstehen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Kenntnisse über Arbeitsschutzgesetze, Risikobeurteilung und Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Interessenvertretung und Verhandlungsführung: Strategien und Fähigkeiten zur effektiven Vertretung der Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber.

Zur Veranschaulichung des theoretischen Wissens nutzen wir in unseren Seminaren gerne Fallstudien oder einige der realen Beispiele aus unserem Kanzleialltag. In manchen Seminaren bieten sich Gruppenarbeitsphasen an. In diesen Phasen können die Teilnehmer zu bestimmten Fragestellungen diskutieren oder etwas üben. In regelmäßigen oder abschließenden Frage- und Diskussionsrunden besteht die Möglichkeit zur Beantwortung der noch offenen Fragen und zum Erfahrungsaustausch.



Kann das Unternehmen das Betriebsrats-Seminar ablehnen?

Sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Betriebsrat die Seminar-Teilnahme ordnungsgemäß beschlossen hat, darf das Unternehmen die Seminarteilnahme nicht grundsätzlich ablehnen. Der Betriebsrat hat einen Anspruch auf Schulungen, die für seine Arbeit unverzichtbar sind. Deshalb dürfen Betriebsratsmitglieder auch dann diese Schulungen besuchen, wenn der Arbeitgeber dies ablehnt. Sollte er sich weigern, die Kosten hierfür zu übernehmen oder die Lohnfortzahlung zu leisten, bleibt im schlimmsten Fall nur die juristische Auseinandersetzung.


Ihre Ansprüche auf Betriebsrats-Seminare

Damit der Betriebsrat seine Arbeit gut und rechtssicher ausüben kann, benötigt er juristische Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsschutz. Es kann jedoch nicht vorausgesetzt werden, dass jeder Betriebsrat über diese Kenntnisse verfügt oder sich das benötigte Wissen selbst aneignen kann. Deshalb haben Sie als Mitglied des Betriebsrats Anspruch auf entsprechende Grundlagenschulungen – und zwar so viele, wie für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Dieser Anspruch ist in § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gesetzlich geregelt.
In bestimmten Fällen können darüber hinaus noch Spezialschulungen erforderlich sein, wenn sie direkt mit aktuellen Projekten oder Herausforderungen im Unternehmen zusammenhängen, zum Beispiel ein Betriebsrat-Seminar zur Konfliktlösung.



Arbeitsrecht-Beratung für Arbeitgeber in München
Arbeitsrecht-Beratung für Selbständige in München

Unser Fachwissen für Ihren Betriebsrat!

Entscheiden Sie sich als Betriebsrat für ein Seminar in unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise in verschiedenen Bereichen. Diese umfassen natürlich die Grundlagen des Arbeitsrechts und Arbeitsvertragsrechts mit den gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Entgeltfortzahlung, Gleichbehandlung und Kündigungsschutz. Für Sie als Betriebsrat ist aber auch das Betriebsverfassungsrecht von großer Bedeutung, über das wir Sie umfassend informieren. Hierzu gehören Rechte und Pflichtne des Betriebsrats, Mitbestimmungsrechte der Belegschaft und die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.

Selbstverständlich informieren wir Sie über neueste Entwicklungen, Urteile und Änderungen in der Gesetzgebung, die für die Betriebsratsarbeit relevant sind. Wir können Ihnen praxisorientierte Einblicke geben, um konkrete Fragestellungen und Probleme bei spezifischen Rechtsthemen zu veranschaulichen. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei Betriebsübergängen, Umstrukturierungen, Personalabbau oder der Einführung neuer Arbeitsmethoden oder -technologien. 

Bei Bedarf schulen wir Sie als Betriebsrat in einem Seminar in Kommunikation und Verhandlungstechniken, die Sie sowohl bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber als auch zur Konfliktlösung innerhalb der Belegschaft einsetzen können.



Kann man als Ersatzmitglied des Betriebsrats auf ein Seminar?

Ja, das ist möglich und sinnvoll. Wenn einige Betriebsratsmitglieder aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen länger oder häufiger fehlen und die Ersatzmitglieder für sie des Öfteren einspringen müssen, ist es sogar dringend anzuraten, dass auch sie jedes wichtige Betriebsrat-Seminar besuchen. Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2015 haben Ersatzmitglieder unter bestimmten Bedingungen (wie zum Beispiel die genannten) sogar einen rechtmäßigen Schulungsanspruch (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 1 TaBV 63/15). Voraussetzung hierfür ist, dass der Betriebsrat seine Arbeit ohne die (geschulten) Ersatzmitglieder nicht leisten und diese nicht selbst entsprechend schulen kann.



Ich freue mich auf Ihre Fragen​

Bei Kündigung seitens des Arbeitgebers gibt es oft Unstimmigkeiten in Bezug auf die Abfindung. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden und zu erzielen, berate ich Sie gerne.

Telefon: 089 – 1250 3200 · E-Mail: info@gerlach-law.de

FAQs zum Thema Betriebsrat Seminar