Arbeitsrecht München bei der Kanzlei Gerlach

Anwalt Abfindung München:

Welche Rechte kann ein Arbeitnehmer geltend machen?

Der Verlust eines Arbeitsplatzes oder das Angebot eines Aufhebungsvertrages ist für einen Arbeitnehmer mit vielen Ängsten, Sorgen, Befürchtungen und mitunter auch negativen Folgen verbunden. Mit gutem Verhandlungsgeschick eines kompetenten Anwalts für Abfindung lässt sich aus dieser misslichen Situation aber eine angemessene und stattliche Abfindung erzielen.

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Was ist eine Abfindung?

Mit einer Abfindung leistet ein Arbeitgeber nach einer Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Entschädigungszahlung als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Abfindung ist bis auf eine Ausnahme gesetzlich nicht fixiert. Mit der Zahlung möchte ein Arbeitgeber in der Regel verhindern, dass ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gegen ihn erhebt oder ein Kündigungsschutzverfahren durch einen Vergleich rechtskräftig beenden.

Möchten Sie nach einer Kündigung eine Abfindung gegen Ihren ehemaligen Arbeitgeber durchsetzen, lassen sie sich von einem kompetenten Anwalt für Abfindung in München unterstützen.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München

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Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht auf Abfindung?

Das Recht auf eine Abfindung ist nicht in einem Abfindungsgesetz geregelt. Fragen Sie einen Anwalt für Abfindung, erklärt er Ihnen, dass es in unserem Rechtssystem aber eine Stelle gibt, an dem das Gesetz die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber vorschreibt.

§ 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sieht die Zahlung einer Entschädigung vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung verliert. Die Gesetzesnorm regelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Abfindung bereits im Kündigungsschreiben anbieten muss. Dafür kann er erwarten, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.

Auch die Höhe der Abfindung wird im § 1a Kündigungsschutzgesetz genannt. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss der Arbeitgeber sie auf 0,5 der Bruttomonatsgehälter für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit festsetzen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro erzielt. Er war fünfzehn Jahre für denselben Betrieb tätig. Die Höhe der Abfindung ermittelt sich nach § 1a Kündigungsschutzgesetz wie folgt:

15 Jahre x 0,5 x 3000 = 22.500 Euro Über diesen gesetzlichen Sonderfall hinaus gibt es jedoch keinen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung infolge einer Kündigung. Wenn Sie eine Abfindung erhalten wollen, lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Abfindung in München unterstützen, der Ihnen eine angemessene Abfindung verhandeln und gerichtlich sichern wird.

Abfindung als betriebliche Übung

Viele Arbeitgeber zahlen ohne vertraglichen Anspruch des Arbeitnehmers ein Weihnachtsgeld. Wird das Weihnachtsgeld in drei Jahren hintereinander bezahlt, kann daraus eine betriebliche Übung bestehen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes durchsetzen kann, ohne dass er eine vertragliche Grundlage hat.

Ein derartiges Recht ist auch bei der Zahlung einer Abfindung vorgesehen. Dies bedeutet, wenn den Arbeitnehmern früher bei dem Ausscheiden aus dem Betrieb eine Abfindung gezahlt wurde, kann dieser Anspruch auch heute durchgesetzt werden.

Anwalt für Abfindung – Kündigungsschutzprozess


Möchte ein Arbeitnehmer gegen eine schriftliche Kündigung vorgehen, muss er innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Hierbei sollte er auf die fachliche Hilfe eines Anwalts für Abfindung zurückgreifen.

Die Kündigungsschutzklage führt zu einem Kündigungsschutzprozess. Gegenstand dieser Verhandlung kann auch die Zahlung einer Abfindung sein. Es ist jedoch zu beachten, dass nach dem Verstreichen der 3-Wochen-Frist keine Kündigungsschutzklage mehr erhoben werden kann.

Arbeitsrecht-Beratung für Arbeitgeber in München
Arbeitsrecht-Beratung für Selbständige in München

Anwalt für Abfindung – vertragliche Vereinbarungen

Plant ein Unternehmen einen Umstrukturierungsprozess, der zur Folge hat, dass viele Mitarbeiter entlassen werden müssen, ist häufig ein Sozialplan aufzustellen. Mit diesem Sozialplan sollen auch die wirtschaftlichen Nachteile der entlassenen Arbeitnehmer kompensiert werden. Deshalb werden die Zahlung und die Höhe einer Abfindung auch in dem Sozialplan festgelegt. Weitere Einzelheiten erfahren Sie von Ihrem Anwalt für Abfindung.

Die Zahlung einer Abfindung kann auch einzelvertraglich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Dies kommt insbesondere vor, wenn die Arbeitsverträge mit Führungskräften oder Organen der Gesellschaft (z. B. einem GmbH-Geschäftsführer) abgeschlossen werden.

In anderen Fällen ist es eher üblich, dass ein Aufhebungsvertrag dazu führt, dass ein Arbeitnehmer weniger Rechte hat oder mit einer geringeren Bezahlung rechnen muss. Einen solchen Aufhebungsvertrag müssen Sie nicht akzeptieren. Möchten Sie dagegen angehen, lassen Sie sich von Ihrem Anwalt für Abfindung fachlich beraten.



Individualarbeitsrecht

  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Versetzung
  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitszeit, Überstunden
  • Lohn und Gehalt
  • Urlaub
  • Zeugnis
  • Mobbing

Kollektivarbeitsrecht

  • Betriebsverfassung
  • Betriebsrat
  • Mitbestimmung
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Tarifverträge

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Bei Kündigung seitens des Arbeitgebers gibt es oft Unstimmigkeiten in Bezug auf die Abfindung. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden und zu erzielen, berate ich Sie gerne.

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Häufig gestellte Fragen zu Anwalt Abfindung München