Arbeitsrecht München bei der Kanzlei Gerlach

Anwalt Kündigungsschutzklage München

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Kündigung kann für den Arbeitnehmer mit weitreichenden Folgen verbunden sein. Sie sind sowohl emotional als auch finanziell betroffen. Außerdem fragen Sie sich, ob die Kündigung gerechtfertigt war, weil Ihnen im Arbeitsvertrag ein Kündigungsschutz zugesichert wurde. Hier lohnt es sich die Kündigung anwaltlich zu prüfen, damit Ihnen keine rechtlichen Nachteile entstehen.

Als Ihr Anwalt für Kündigungsschutzklage in München vertrete ich Ihre Rechte auch vor Gericht.

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Was versteht man unter einer Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist das Rechtsmittel, das ein Arbeitnehmer bei Gericht einlegen kann, wenn ein Arbeitsverhältnis ohne die Angabe triftiger Gründe mit einer Kündigung beendet wird.

Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Kündigungsschutzklage liefert der § 4 Kündigungsschutzgesetz. Hiernach kann der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen, wenn er sich sozial ungerechtfertigt behandelt fühlt oder er der Ansicht ist, dass die Kündigung aus anderen Gründen nicht rechtswirksam ist.

Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist das Arbeitsgericht zuständig. Außerdem muss der Arbeitnehmer eine Frist von drei Wochen beachten. Diese beginnt, sobald dem Arbeitnehmer die schriftliche Kündigung des Arbeitgebers zugegangen ist.

Benötigen Sie fachliche Hilfe, leistet ein Anwalt für Kündigungsschutzklage kompetente Unterstützung.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München

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Was wird für die Erhebung der Kündigungsschutzklage vorausgesetzt?

Voraussetzung für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist, dass der gesetzliche Kündigungsschutz greift. Diese Bedingung haben Sie erfüllt, wenn Sie mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit nachweisen können. Ihr Anwalt für Kündigungsschutzklage weist Sie darauf hin, dass dieser Zeitraum nicht mit der Probezeit verwechselt werden darf. Die Frist für den gesetzlichen Kündigungsschutz beginnt demnach erst, wenn Sie die Probezeit beendet haben.

Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber in dem schriftlichen Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart haben, greift der gesetzliche Kündigungsschutz ebenfalls erst nach einem halben Jahr.

Daneben sieht § 23 Absatz 1 KSchG eine weitere Voraussetzung für den Kündigungsschutz vor. Ihr Anwalt für Kündigungsschutzklage in München informiert Sie darüber, dass dem Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter angehören müssen. Bei Betrieben, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen, greift der Kündigungsschutz nicht.

Wie wirkt sich die Kündigungsschutzklage auf das Arbeitsverhältnis aus?

Die Erhebung der Kündigungsschutzklage führt nicht gerade dazu, dass sich das persönliche Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbessert. Auf der anderen Seite kalkuliert der Arbeitgeber ein, dass Sie innerhalb der Frist von drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung die Kündigungsschutzklage erheben.


Was ist bei Einreichung der Kündigungsschutzklage zu beachten?


Mit Ausnahme der 3-Wochen-Frist müssen Sie nur beachten, dass Sie die Kündigungsschutzklage in schriftlicher Form bei dem für den Arbeitgeber zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Für diesen Schritt und die gerichtliche Hauptverhandlung ist ein Anwalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, einen auf das Kündigungsschutzrecht versierten Anwalt zu konsultieren, da dieser durch sein Verhandlungsgeschick weitere Vorteile – wie zum Beispiel eine hohe Abfindungszahlung – erzielen kann.

Weitere Informationen und eine ausführliche Beratung erhalten Sie bei Ihrem Anwalt für Kündigungsschutzklage in München.

Arbeitsrecht-Beratung für Arbeitgeber in München
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Welche Unterstützung leistet ein Anwalt für Kündigungsschutzklage in München?

Das deutsche Kündigungsrecht sieht nicht vor, dass Sie sich bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht anwaltlich vertreten lassen müssen. Die Beauftragung eines Anwalts, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat, empfiehlt sich, um den Erfolg einer Kündigungsschutzklage vor Gericht richtig einzuschätzen.

In dem Kündigungsschutzprozess setzt Ihr Anwalt für Kündigungsschutzklage sich dafür ein, dass Sie neben einer hohen Abfindung auch ein gutes Arbeitszeugnis erhalten. Hierdurch steigen nach einem verlorenen Kündigungsschutzprozess Ihre Chancen, schnell einen neuen Arbeitgeber zu finden.

Was kann mit einer Kündigungsschutzklage erreicht werden?

Wird die Rechtmäßigkeit einer Kündigung vor Gericht verhandelt, endet die Verhandlung mit einem Urteil. Dieses Urteil kann wie folgt ausfallen:

Bei einem Vergleich einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Arbeitgeber eine Entschädigungszahlung an Sie leistet und Sie im Gegenzug die Kündigungsschutzklage zurückziehen. Lassen Sie sich hierbei von einem Anwalt für Kündigungsschutzklage unterstützen, setzt dieser sich für eine möglichst hohe Abfindungszahlung ein.

War Ihre Kündigungsschutzklage erfolgreich, muss der Arbeitgeber Sie weiter beschäftigen und Ihnen weiter das Gehalt zahlen, das Sie arbeitsvertraglich vereinbart haben.

Ich freue mich auf Ihre Fragen​

Bei Kündigung seitens des Arbeitgebers gibt es oft Unstimmigkeiten in Bezug auf die Abfindung. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden und zu erzielen, berate ich Sie gerne.

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Häufig gestellte Fragen zu Kündigungsschutzklage München