Arbeitszeitbetrug ist ein Vorwurf, der immer wieder von Arbeitgebern gegenüber Arbeitnehmern erhoben wird. Die Folgen können schwerwiegend sein: Abmahnung, ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, fristlose Kündigung und sogar Schadensersatz.


Homeoffice ist aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Es bietet Flexibilität, spart Pendelzeit und ermöglicht konzentriertes Arbeiten. Doch mit der Freiheit kommt auch Verantwortung – insbesondere bei der Einhaltung der Arbeitszeiten. Immer häufiger beschäftigen sich Gerichte mit Fällen von Arbeitszeitbetrug, gerade im Kontext von Homeoffice und Pausenregelungen.

Was ist Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit vorsätzlich falsch dokumentieren oder während der Arbeitszeit privaten Tätigkeiten nachgehen – etwa durch:

  • Falsche Angaben zu Beginn, Ende oder Pausen der Arbeitszeit
  • Nicht geleistete Überstunden
  • Private Erledigungen während der Arbeitszeit
  • „Buddy Punching“ – das Ein- oder Ausstempeln durch Kollegen

Diese Täuschung kann zu einer fristlosen Kündigung führen, da sie einen schweren Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber darstellt.

Fallbeispiel: Kaffee im Café – Kündigung gerechtfertigt?

Ein aktueller Fall zeigt, wie streng Gerichte mittlerweile urteilen: Eine Arbeitnehmerin trank zehn Minuten lang einen Kaffee im Café gegenüber ihres Arbeitsplatzes – ohne sich auszustempeln. Das reichte dem Arbeitgeber für eine fristlose Kündigung. Das Gericht bestätigte: Auch kurze Unterbrechungen müssen korrekt erfasst werden, wenn betriebliche Regelungen dies verlangen.

Homeoffice und mobile Arbeit sind aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Neue Chancen, neue Probleme: mitunter drohen Arbeitnehmern eine Abmahnung, Kündigung oder gar fristlose Kündigung, z.B. in bestimmten Fällen des sogenannten Arbeitszeitbetrugs.

Beweisproblematik im Homeoffice

Der Nachweis von Arbeitszeitbetrug ist schwierig – besonders im Homeoffice. Laut Studien haben über 70 % der Arbeitgeber bereits falsche Zeitangaben aufgedeckt. Ebenso viele Arbeitnehmer geben zu, private Dinge während der Arbeitszeit zu erledigen. Doch wie kann ein Arbeitgeber das beweisen?

Hier kommen digitale Kontrollmechanismen ins Spiel – von Zeiterfassungstools bis hin zu Videoüberwachung. Letztere ist jedoch rechtlich heikel und muss datenschutzkonform erfolgen. Unzulässige Überwachungsmaßnahmen können zur Unverwertbarkeit der Beweise führen.

Was gilt rechtlich?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt klar: Für eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs kommt es nicht auf die strafrechtliche Bewertung an, sondern auf den Vertrauensbruch. Selbst eine lange Betriebszugehörigkeit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Dennoch sind mildere Mittel wie Abmahnungen oder Lohnrückforderungen möglich – je nach Schwere des Verstoßes[1].

Fazit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer gilt: Auch im Homeoffice müssen Pausen und Arbeitszeiten korrekt dokumentiert werden. Kleine Unachtsamkeiten können große arbeitsrechtliche Folgen haben.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, klare Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zu treffen und bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug rechtssicher zu handeln – insbesondere bei der Beweissicherung.


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